Wie viel Unterhalt der entsprechende Elternteil nach einer Scheidung an seine Kinder zahlen muss, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgesetzt. Diese ist bundesweit gültig. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat nun den Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige geändert, so dass arbeitstätige Unterhalstpflichtige mehr Geld für den Lebensunterhalt haben.
Die unterste Grenze wurde von 900 Euro auf 950 Euro monatlich [...]
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