Vor kurzem hatten wir an dieser Stelle über ein Urteil des Bundesfinanzhofs berichtet, das Steuererstattungen, die der Steuerzahler nach seiner Steuererklärung vom Finanzamt erhält, nicht als steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu werten sind. Auch Zinsen, die für Nachzahlungen an das Finanzamt gezahlt werden müssen, müssen danach nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dieses Urteil wurde jedoch bis jetzt [...]
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