Betriebskostenabrechnung: Vermieter hat zwölf Monate Zeit


In diesen Wochen flattern bei vielen Mietern nach und nach die Betriebskostenabrechnungen für das letzte Jahr ein. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Vermieter sich mit der Abrechnung etwas länger Zeit lassen. Die können sie laut einem Urteil des Landgerichts Berlin jedoch nur zwölf Monate tun. Innerhalb dieser Frist muss der Mieter die Betriebskostenabrechnung [...]

Ähnliche Beiträge:

  1. Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Vermieter ein Muss!
  2. Strenger Winter sorgt für höhere Kosten für Mieter
  3. Mietminderung aufgrund von defektem Telefonanschluss möglich




Money-Insider

Auch interessant: